Reform der Bedarfsplanung

Hier steht der Teasertext für die Meldung.

22.01.2020
Marco Dethlefsen
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Neue Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein.

In der ambulanten medizinischen Versorgung in Schleswig-Holstein gibt es künftig rund 100 neue Niederlassungs-möglichkeiten für Ärzte und Psychotherapeuten. Das sieht der Beschluss des Landesausschusses von Ärzten und Krankenkassen vor, der aufgrund der geänderten Bedarfsplanungsrichtlinie und des neuen Bedarfsplans gefasst wurde. Zusätzliche Stellen entstehen danach vor allem für Hausärzte, Psychotherapeuten und Nervenärzte.

Bei den Hausärzten wird es in Zukunft mehr als 50 Niederlassungsmöglichkeiten geben. Die meisten davon liegen in den Mittelbereichen Geesthacht (12,5 Stellen), Elmshorn (12,5), Husum (8) und Kaltenkirchen (9). Im Bereich der Psychotherapie entfällt der Großteil der mehr als 30 Sitze, die ausgeschrieben werden, auf eher ländlich geprägte Kreise wie Ostholstein, Plön und Herzogtum Lauenburg. Bei den Nervenärzten gibt es künftig 10,5 freie Stellen. Bei den Kinderärzten sind es sechs Niederlassungsmöglichkeiten, davon 2,5 Stellen in Dithmarschen und zwei in Nordfriesland.  

„Die gute Botschaft ist, dass in Zukunft mehr Ärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein praktizieren können“, sagt Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH). Es müsse aber allen klar sein, dass mit dem Beschluss zunächst nur mehr Sitze auf dem Papier geschaffen werden. „Neue Ärzte und Psychotherapeuten gibt es damit nicht auf Knopfdruck“, betont Schliffke. Es sei weiterhin erforderlich, den Arztberuf attraktiver zu machen und sich aktiv um den ärztlichen und psychotherapeutischen Nachwuchs zu kümmern, da Planung keinen Mangel beseitigen könne.

Grundsätzlich begrüßt die KVSH die neue Bedarfsplanung. „Die neue Richtlinie bildet den fiktiven Bedarf an Ärzten und Psychotherapeuten besser ab, wobei auch die Häufigkeit von Erkrankungen stärker berücksichtigt wird als bisher“, so Schliffke. Dies ermögliche eine gezieltere Planung in den Regionen.

Was ist neu an der Bedarfsplanung?

Bei der Festlegung des Bedarfs an Ärzten und Psychotherapeuten wurde neben der Zahl der Einwohner sowie deren Alter und Geschlecht noch stärker die Häufigkeit der Erkrankungen innerhalb einer Bevölkerungsgruppe berücksichtigt. Aufgrund dieses sogenannten Morbiditätsfaktors wurden die Verhältniszahlen aller Ärzte und Psychotherapeuten zur Einwohnerzahl in einem Planungsbereich neu berechnet. Der Gesetzgeber hatte den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Berlin beauftragt, die Bedarfsplanung zu überarbeiten. Die geänderte bundesweite Bedarfsplanungs-Richtlinie trat zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Nach Inkrafttreten der Änderungen hatten Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen maximal sechs Monate Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen. Dies haben die Partner für die vertragsärztliche und –psychotherapeutische Versorgung im Land nun fristgerecht erledigt.

„Mit der Verabschiedung des neuen Bedarfsplanes trägt die gemeinsame Selbstverwaltung dazu bei, dass es auch weiterhin eine engmaschige und bedarfsgerechte ärztliche Versorgung für die Menschen in Schleswig-Holstein gibt. Für die Zukunft wird es darum gehen, die Verteilung der Ärzte noch mehr an den regionalen Versorgungsbedarf anzupassen“, erklärt Armin Tank, Leiter des Ersatzkassenverbandes vdek in Schleswig-Holstein.

„Wir haben gemeinsam gute Voraussetzungen geschaffen, damit die ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein flächendeckend sichergestellt werden kann. Insgesamt wird die reformierte Bedarfsplanung allen Versicherten in Stadt und Land zu Gute kommen. Durch die Einführung von Mindestquoten bei den Fachin-ternisten werden zum Beispiel 3,5 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für Rheumatologen geschaffen, von denen die Patienten profitieren“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NORDWEST.

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