Qualitätsmanagement
Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung zur Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements (QM) für alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im SGB V verankert.
- Das QM-System ist weiter frei wählbar
- Zertifizierung ist keine Pflicht
- Die Umsetzungsfrist beträgt 3 Jahre nach Zulassung bzw. Ermächtigung – danach Weiterentwicklung des QM-Systems
- Der Aufwand für das QM soll angemessen sein
- Die KVSH überprüft in Stichproben (alle zwei Jahre)
- Keine Sanktionen aber Beratung
- Die neue Qualitätsmanagement-Richtlinie ist in zwei Teile gegliedert:
- Teil A enthält die Rahmenbestimmungen, die gemeinsam für alle Sektoren gelten.
- Teil B konkretisiert die Rahmenbestimmungen für den jeweiligen Sektor.
- Deutlicher als in der vorher geltenden ÄQM-RL wird Qualitätsmanagement in der neuen Richtlinie als bedeutender Ansatz zur Förderung von Patientensicherheit und die Notwendigkeit eines Fehler- und Risikomanagements in jeder Einrichtung betont. Verschiedene Instrumente und Methoden fokussieren deshalb besonders auf sicherheitsrelevante Prozesse.
- Neue Anwendungsbereiche sind ergänzt worden:
- Arzneimitteltherapiesicherheit,
- Schmerzmanagement und
- Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen.
- OP-Checklisten müssen bei operativen Eingriffen unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder bei Eingriffen, die unter Sedierung erfolgen eingesetzt werden.
- Mittels Mitarbeiterbefragungen bzw. Mitarbeitergesprächen soll deren Sicht systematisch eingebunden werden.
- Neue Methodik zur Evaluation: Um QM zukünftig in Praxen und Krankenhäusern systematisch zu evaluieren und zu veröffentlichen wird das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIQ / www.IQTIG.de) Empfehlungen zu einer neuen Methodik erarbeiten, über die der Gemeinsame Bundesausschuss zu einem späteren Zeitpunkt beraten wird.
Zusammen mit Ärzten, Psychotherapeuten und Vertretern der KVen hat die KBV ein Qualitätsmanagement-System für Praxen entwickelt – QEP®– Qualität und Entwicklung in Praxen. QEP® betont den Praxisbezug und stellt die Patientenversorgung in den Mittelpunkt; Qualitätsziele und Begriffe sind auf den Arbeitsalltag in der Arztpraxis abgestimmt, dadurch wird dem Niedergelassenen die Einführung von Qualitätsmanagement in der Praxis erleichtert. Basis des Systems ist der QEP® -Qualitätszielkatalog. Drei aufeinander abgestimmte Bausteine verdeutlichen den Systemcharakter von QEP®.
Befähigung - Umsetzung - Qualitätsbewertung
Während der Befähigungsphase stehen Informationsveranstaltungen zum Qualitätsmanagement und QEP®-Einführungsseminare im Mittelpunkt, Vorteile und Grenzen von Qualitätsmanagement werden vermittelt, in praktischen Übungen werden erste Schritte zum praxisinternen QM unternommen. In der Umsetzungsphase geht es darum, Ziele für die eigene Praxis zu definieren und systematisch umzusetzen. Dazu steht den Praxen neben dem Qualitätszielkatalog ein Manual zur Verfügung, das entsprechende Umsetzungsvorschläge und auch Musterdokumente (Checklisten, Ablaufpläne usw.) enthält. In der Phase der Qualitätsbewertung können die Praxen wählen. Es bleibt Ihnen überlassen, eine Selbstbewertung vorzunehmen oder sich für eine Fremdbewertung einschließlich Zertifizierung zu entscheiden - QEP® bietet beide Möglichkeiten an.
Weitere Informationen zu QEP® finden Sie hier.
Die KVSH möchte Sie bei der Einführung eines praxisinternen QM-Systems unterstützen und bietet QEP®-Einführungsseminare auf Basis eines Curriculums der KBV an. Schwerpunkt dieser Seminare ist die praxisorientierte Vermittlung des Qualitätsmanagement-Systems QEP®. Durch praktische Übungen, u. a. in Kleingruppen, werden Sie den Qualitätszielkatalog und die Unterstützungsinstrumente von QEP® kennen und anwenden lernen, erste Schritte für den Aufbau eines QM-Systems in der eigenen Praxis unternehmen. Theoretische Elemente des Qualitätsmanagements fließen ebenfalls mit ein: Grundlagen werden vermittelt; Vorteile und Grenzen dargestellt.
Die QEP®-Einführungsseminare sind für Praxisteams (Praxisleitung und eine QM-verantwortliche Arzthelferin) konzipiert. Die Kurse finden jeweils freitags (15.00 bis 21.00 Uhr) und samstags (9.00 bis 17.00 Uhr) statt. Die Kosten pro Person belaufen sich auf 200 Euro inklusive Verpflegung und Kursmaterial.
Ihre Ansprechpartner
Stefanie Mertens
04551 883 204
Kathrin Kramaschke
04551 883 380