Schmerztherapievereinbarung IKK

Die Vereinbarung über die ambulante Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten (kurz "Schmerztherapievereinbarung") wurde 1998 von der KVSH mit dem IKK-Landesverband geschlossen und ist nach wie vor gültig.

Ihr Ansprechpartner

Silke Utz

Bei Fragen zur Schmerztherapie-Vereinbarung (Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten "Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie") helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Qualitätssicherung gerne weiter.

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