Pressemitteilung: Arztpraxen bieten weiter Coronaschutzimpfungen in der Regelversorgung an

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat sich mit den Krankenkassen über die Einführung der Coronaschutzimpfung in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt.

05.04.2023

Danach wird die Covid-19-Impfung nach Ablauf der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ab dem 8. April mit 15 Euro vergütet. Dies gilt zunächst bis Ende dieses Jahres. Für 2024 wird unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Einzeldosen und dem Fortbestehen der Surveillance-Verordnung neu verhandelt.

„Mit der Einigung ist klar, dass die Arztpraxen im Land Covid-19-Impfungen in der Regelversorgung weiter anbieten und dabei eine Honorarminderung hinnehmen“, sagte Dr. Monika Schliffke, die Vorstandsvorsitzende der KVSH. „Dieses Ergebnis haben wir akzeptiert, weil die Krankenkassen gleichzeitig einer moderaten Erhöhung bei der Grippeimpfung zugestimmt haben, die bisher mit 8,18 Euro bewertet wurde. Für die nächste Wintersaison sind wir damit vorbereitet.“

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