Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) ist bemüht, ihre Website www.kvsh.de im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Trotz unserer Bemühungen können bei einigen Benutzerinnen und Benutzern Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist. Insbesondere die nachstehend aufgeführten Inhalte und Elemente sind nicht barrierefrei:

  • Graphische Bedienelemente sind nicht mit Alternativtexten versehen.
  • Absätze sind nicht oft mittels br-Element umgebrochen.
  • Es gibt keine Sprunglinks und keine Bereichsauszeichnung, etwa für Navigationsbereiche (nav[1]Elemente) und den Inhaltsbereich (main-Element).
  • Erläuterungen in Leichter Sprache fehlen.
  • Die PDF-Dokumente entsprechen nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.01.2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf Prüfkriterien, die anhand einer Auswahl von Barrierefreiheitsanforderungen geprüft wurden und beruhen außerdem auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.01.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bismarckallee 1-6
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 883 0
Fax 04551 883 209
info-team@kvsh.de

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

© 2024 KVSH