Neue Impfung gegen Meningokokken B für Säuglinge jetzt als GKV-Leistung durchführbar

Gute Nachrichten für Eltern in Schleswig-Holstein, die ihre Säuglinge und Kleinkinder gegen Meningokokken B impfen lassen möchten: Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen diese Leistung jetzt nach dem Sachleistungsprinzip, Eltern müssen nicht länger in Vorkasse gehen.

07.01.2025

Hintergrund ist die Entscheidung des Schiedsamtes zur Vergütungshöhe von Meningokokken B-Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder in Arztpraxen. Die Höhe der Vergütung sollte eigentlich in den Verhandlungen über die Impfvereinbarung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt werden. Die Krankenkassen lehnten die Honorarvorstellungen der KVSH allerdings ab, daher musste das Schiedsamt angerufen werden.  

„Für die Ärztinnen und Ärzte ist die Meningokokken B-Impfung mit einem deutlich erhöhten Beratungsaufwand verbunden. Bei dieser neuen Impfung werden Eltern viele Fragen zur Wirkweise und zu möglichen Impfreaktionen haben. Diesen Mehraufwand müssen die Krankenkassen besser vergüten als zum Beispiel die Grippeschutz-Impfung eines Erwachsenen“, machte Dr. Bettina Schultz, die Vorstandsvorsitzende der KVSH deutlich. Um Fieber oder Schmerzen nach der Impfung zu vermeiden, wird zudem eine vorbeugende Gabe von Paracetamol empfohlen, die zeitgleich mit der Impfung gegen Meningokokken B oder kurz danach begonnen werden sollte. „Auch darüber müssen die Praxen die Eltern aufklären, auch das bedeutet Aufwand“, so Schultz weiter.  

Die Impfung gegen Meningokokken B war Anfang 2024 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen und Ende Mai vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) neu in die Impfrichtlinie aufgenommen worden. Seitdem sind die Krankenkassen verpflichtet, die Impfung zu bezahlen. Da sich die Vertragspartner in Schleswig-Holstein nicht auf eine Vergütungshöhe für die Impfung einigen konnten, mussten Eltern den Impfstoff und das Impfhonorar bisher aus eigener Tasche vorstrecken und konnten sich das Geld dann von der Krankenkasse zurückholen.

Meningokokken können schwere Erkrankungen wie eine bakterielle Hirnhautentzündung (Meningitis) oder eine Blutvergiftung (Sepsis) verursachen. Allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten wird die Impfung gegen Meningokokken B empfohlen. Dabei sind drei Impfungen nötig, um einen ausreichenden Schutz zu erzielen. Die Impfserie soll möglichst frühzeitig begonnen und im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten verabreicht werden. 

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