Welche Regelungen gelten, wenn ich einen Termin bei einem Psychotherapeuten vermittelt bekommen möchte?
Bei der Vermittlung zu einem Psychotherapeuten geht es um Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde, die sogenannte Akutbehandlung sowie die Vermittlung von einem Termin für eine probatorische Sitzung. Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient dem Erstkontakt zu einem Therapeuten. Sie ist nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen Sprechstunde, also der Zeit, in der Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer Praxis Patienten versorgen.
Wie muss ich weiter vorgehen?
Für eine Vermittlung in eine Psychotherapeutische Sprechstunde melden Sie sich telefonisch bei der TSS. Eine Überweisung brauchen Sie nicht. Die TSS nennt Ihnen eine psychotherapeutische Praxis und teilt einen Vermittlungscode mit. Mit dieser Information setzten Sie sich direkt mit der Praxis in Verbindung, die Ihnen einen Termin innerhalb der Vier-Wochen-Frist anbietet.
Was geschieht, wenn es dringend ist?
Falls ein Therapeut im Anschluss an eine Psychotherapeutische Sprechstunde einen besonders dringenden Behandlungsbedarf erkennt und die zur Stabilisierung erforderliche Akutbehandlung oder die probatorische Sitzung nicht selbst durchführen kann, kann der Patient Kontakt zu einem Therapeuten seiner Wahl aufnehmen. Daneben besteht die Möglichkeit, sich an die TSS zu wenden. Für die Vermittlung einer Akutbehandlung oder von einem Termin für eine probatorische Sitzung über die TSS benötigt der Patient ein spezielles Formular (PTV11), das er nach der durchgeführten Psychotherapeutischen Sprechstunde erhält.
Danach meldet sich der Patient bei der TSS und gibt dort einen zuvor erhaltenen Vermittlungscode an. Die TSS nennt dem Patienten eine Praxis, die ihm einen Termin zur Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen anbietet.
Wie gehe ich bei der Vermittlung über die TSS vor?
Für die Vermittlung einer Akutbehandlung oder von einem Termin für eine probatorische Sitzung über die TSS benötigen Sie ein spezielles Formular (PTV11), das Sie nach der durchgeführten Psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten. Danach melden Sie sich bei der TSS und geben dort einen zuvor erhaltenen Vermittlungscode an. Die TSS nennt Ihnen eine Praxis, die ihm einen Termin zur Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen anbietet.
Auch für die Vermittlung von einem Termin für eine probatorische Sitzung melden Sie sich bei der TSS und geben den Vermittlungscode an. Allerdings gibt es in diesem Fall zwei Besonderheiten: Zum einen hat der Patient den Anspruch, von der TSS einen Termin bei einem zweiten Therapeuten vermittelt zu bekommen, wenn sich beim ersten Termin heraus stellt, dass es dem Therapeut-Patienten-Verhältnis an der „persönlichen Passung und damit an einer tragfähigen Arbeitsbeziehung“ fehlt. Zum anderen kann die Wartezeit auf einen Termin für eine probatorische Sitzung zwischen Anruf des Patienten und Termin maximal vier Wochen betragen.