Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Ärzte und Psychotherapeuten können elektronische Arztbriefe direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus versenden und empfangen. So erreichen wichtige Informationen zur Behandlung einer Patientin oder eines Patienten schnell und sicher andere Praxen.

Waren eArztbriefe bislang eine freiwillige Anwendung der Telematikinfrastruktur
(TI), so ändert sich das jetzt: Nach dem Digital-Gesetz sind Praxen ab Juni 2024
verpflichtet, eArztbriefe zumindest empfangen zu können.

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