1. Schritt ab 1. Oktober 2021: elektronischer Versand an die Krankenkassen
Im ersten Schritt leiten die Praxen ausschließlich die AU-Daten weiter, die für die Krankenkassen bestimmt sind. Die Übermittlung erfolgt mit Hilfe eines Dienstes für Kommunikation in der Medizin (KIM) – einem E-Mail-Dienst innerhalb der TI.
Die Patienten bekommen weiterhin einen Papierausdruck: für ihren Arbeitgeber und für sich – allerdings nicht mehr auf dem Muster 1. Das Papier- und auch das Blankoformular werden durch einfache Ausdrucke aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) auf Basis sogenannter Stylesheets ersetzt. Diese erstellt der Arzt mithilfe des PVS und gibt sie dem Patienten unterschrieben mit. Die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, bleibt zunächst bei den Versicherten.
2. Schritt ab 1. Juli 2022: elektronischer Versand an die Arbeitgeber
SO GEHT ES
Das PVS unterstützt Ärztinnen und Ärzte dabei, die AU-Daten zukünftig elektronisch zu verschicken. Das soll in der Praxis genauso komfortabel geschehen wie heute das Bedrucken des Papierformulars. Der Arzt ruft eine AU im PVS auf und befüllt sie. Danach wird das Dokument signiert und gedruckt. Gleichzeitig bereitet das PVS die elektronische Übermittlung an die Krankenkassen vor. Die Adressierung an die richtige Krankenkasse erfolgt automatisch.
Bitte beachten Sie unbedingt die ausführliche Praxisinformation zum Thema eAU. Hier werden u.a. auch die technischen Pauschalen, die Regelungen für die Hausbesuche und das Ersatzverfahren und die unterschiedlichen Signaturmöglichkeiten abgebildet.