elektronischer Heilberufsausweis
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist bereits Voraussetzung für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur, weitere werden hinzukommen. Beantragen Sie jetzt Ihren eHBA bei Ihrer Ärzte- und Psychotherapeutenkammer, um auch digital an der Patientenversorgung teilzunehmen.
Der eHBA ist der zentrale Zugang zu wichtigen Telematikinfrastruktur-Anwendungen. Er ist z.B. für das Auslesen und Signieren des Notfalldatensatzes notwendig. Benötigt wird er außerdem, um Arztbriefe, Befunde, E-Rezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rechtssicher elektronisch zu signieren. Es ist also wichtig für Sie, den eHBA jetzt zu beantragen, um auch digital in die Patientenversorgung einzusteigen.
Für folgende Anwendungen der TI benötigen Sie den eHBA, um eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellen zu können:
- Notfalldatenmanagement
- elektronischer Arztbrief
- elektronisches Rezept
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (seit dem 1. Oktober 2021)
- Laborüberweisungen
- Anforderung von Telekonsilien
Bei anderen Anwendungen verlangt der Gesetzgeber aus rechtlichen Gründen einen eHBA von Ihnen: Das betrifft u.a. den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES = qualifizierte elektronische Signatur) ist das Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift und wird für eine rechtssichere digitale Kommunikation benötigt. Sie können also mit dem eHBA elektronische Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben. Die qualifizierte elektronische Signatur hat ein sehr hohes Sicherheitsniveau: Sie müssen dafür nicht nur den elektronischen Heilberufsausweis in das Lesegerät stecken, sondern auch noch eine PIN eingeben. Da das im normalen Praxisalltag viel Zeit kostet, gibt es dafür praxistaugliche Lösungen:
Komfortsignatur
Bei diesem Verfahren können Sie mit Ihrem eHBA und ihrer PIN für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll ein Dokument signiert werden, müssen Sie dies nur noch bestätigen. Im Gegensatz zur Stapelsignatur ist die Komfortsignatur frühestens mit einer weiteren Ausbaustufe des Konnektors, dem sogenannten ePA-Konnektor, möglich.
Stapelsignatur
Sie ist bereits mit dem E-Health-Konnektor möglich. Sie können dabei mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschreiben. Sie signieren einmal mit Ihrem eHBA und Ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel, zum Beispiel am Ende eines Praxistages.
Als Arzt/Ärztin bekommen Sie Ihren eHBA bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Als Psychotherapeut/Psychotherapeutin bekommen Sie Ihren eHBA bei der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein.
Checkliste für Ihren Antrag
- Überprüfung der Stammdaten online im Mitgliederportal bei Ihrer zuständigen Kammer, die Sie ggf. direkt weiter auf die Online-Portale der Anbieter leitet.
- Ausfüllen, Druck und Versand des Antragsformulars an den Ausweisanbieter
- Bestätigung Ihrer Identität z. B. via „PostIdent“-Verfahren mithilfe eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments und dem im Rahmen der Antragstellung erhaltenen PostIdent-Coupon bei einer Filiale der Deutschen Post (ggf. Kammer-Ident – Identifizierung).
- Prüfung des Antrags durch Ihre (Landes-)Kammer zur Bestätigung des rechtmäßigen Attributs Arzt
- Versand des Ausweises und der PIN/PUK in separaten Briefen durch den Ausweisanbieter
- Freischaltung des eHBA über das Online-Portal der Anbieter
Timo Wilm
04551 883 977
Kathrin Friester
04551 883 977