Sozialpädiatrie
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Präambel zum Abschnitt 4.2.4 die Voraussetzungen zu Durchführung und Abrechnung der Sozialpädiatrie.
Ihr Ansprechpartner
Tanja Glaw
04551 883 332
Stellvertretung
Kevin Maschmann
04551 883 321
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Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |