Qualität und Fortbildung
Qualität in Ihrer Praxis ist für Sie selbstverständlich. Wir helfen Ihnen, diese zu sichern und zu fördern.
Genehmigungspflichtige Leistungen
Sie bekommen Informationen, für welche Leistungen Sie eine Genehmigung benötigen, wie Sie die einzelnen Genehmigungen erhalten, wie die Qualität geprüft wird und an wen Sie sich bei Fragen wenden können.
Fortbildungspflicht
Ärzte und Psychotherapeuten müssen - ab Beginn ihrer vertragsärztlichen /vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit - innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte bei ihrer KV nachweisen. Als Beleg gilt ein Zertifikat der entsprechenden Kammer.
Qualitätszirkel
Sie suchen einen Qualitätszirkel in Schleswig-Holstein oder möchten Moderator eines Zirkels werden? Wir bieten Ihnen dazu alle notwendigen Informationen.
Qualität in der Mammadiagnostik
Informationen zum Mammographie-Screening und zur qualitätsgesicherten Mammadiagnostik (QuaMaDi)
Hygiene und Medizinprodukte
Sie wollen Ihr Hygienemanagement auf den aktuellesten Stand bringen? Das Gesundheitsamt hat sich zur Begehung Ihrer Praxis angemeldet? Kein Problem. Wir bieten Informationen und Service-Angebote zum Thema "Hygiene in der Praxis".
Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement ist mehr als gesetzliche Verpflichtung: Ein gute Praxisorganisation trägt ganz entscheidend zu einer optimalen Patientenversorgung bei und kann außerdem das Praxisteam entscheidend entlasten.
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung
Ziel der einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung über die Grenzen der Sektoren ambulant/stationär hinweg zu erfassen und zu bewerten.
Qualitätsberichte und Sonderpublikationen
Welche Leistungen einer Genehmigungspflicht der KVSH unterliegen und mit welchen Verfahren die Qualität der Versorgung begutachtet wird, können Sie unserem Qualitätsbericht entnehmen.