Terminservicestelle
Die Terminservicestelle (TSS) unterstützt Sie dabei, wenn Sie die 116117 wählen, einen Termin bei einem Haus- oder Facharzt zu vereinbaren. Außerdem können Sie bestimmte Termine bei einem Psychotherapeuten erhalten. Die TSS vermittelt auch Termine für Früherkennungsuntersuchungen (U2 - U9 - Untersuchungen) und unterstützt bei der Suche nach einem festen Haus-, Kinder- und Jugendarzt.
- Sie sind gesetzlich krankenversichert
- Für Termine bei Hausärzten, Kinder- und Jugendärzten, Frauenärzten und Augenärzten können Sie sich direkt an die TSS wenden.
- Für alle anderen Facharzttermine benötigen Sie eine Überweisung. Diese wird von der überweisenden Arztpraxis mit einem Vermittlungscode versehen.
- Für eine Vermittlung in eine Psychotherapeutische Sprechstunde benötigen Sie ebenfalls keine Überweisung und können direkt Kontakt zur TSS aufnehmen.
- Für die Terminvermittlung zur Akutbehandlung oder probatorischen Sitzung bei einem Psychotherapeuten benötigen Sie von einem Therapeuten ein spezielles Formular (PTV11)
Die Wartezeit zwischen Ihrem Anruf bei der TSS und Ihrem Termin beträgt maximal vier Wochen. Die Vier-Wochen-Frist gilt nicht für verschiebbare Routineuntersuchungen (z. B. Gesundheitsuntersuchungen oder Verlaufskontrollen bei medizinisch nicht akuten Fällen). Hier greift stattdessen der Grundsatz, dass die Wartezeit angemessen sein muss und damit auch außerhalb der vier Wochen liegen kann. Für Akutbehandlungen bei einem Psychotherapeuten soll der Termin innerhalb von zwei Wochen liegen.
Welche Regelungen gelten, wenn ich einen Termin bei einem Psychotherapeuten vermittelt bekommen möchte?
Bei der Vermittlung zu einem Psychotherapeuten geht es um Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde, die sogenannte Akutbehandlung sowie die Vermittlung von einem Termin für eine probatorische Sitzung. Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient dem Erstkontakt zu einem Therapeuten. Sie ist nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen Sprechstunde, also der Zeit, in der Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer Praxis Patienten versorgen.
Wie muss ich weiter vorgehen?
Für eine Vermittlung in eine Psychotherapeutische Sprechstunde melden Sie sich telefonisch bei der TSS. Eine Überweisung brauchen Sie nicht. Die TSS nennt Ihnen eine psychotherapeutische Praxis und teilt einen Vermittlungscode mit. Mit dieser Information setzten Sie sich direkt mit der Praxis in Verbindung, die Ihnen einen Termin innerhalb der Vier-Wochen-Frist anbietet.
Was geschieht, wenn es dringend ist?
Falls ein Therapeut im Anschluss an eine Psychotherapeutische Sprechstunde einen besonders dringenden Behandlungsbedarf erkennt und die zur Stabilisierung erforderliche Akutbehandlung oder die probatorische Sitzung nicht selbst durchführen kann, kann der Patient Kontakt zu einem Therapeuten seiner Wahl aufnehmen. Daneben besteht die Möglichkeit, sich an die TSS zu wenden. Für die Vermittlung einer Akutbehandlung oder von einem Termin für eine probatorische Sitzung über die TSS benötigt der Patient ein spezielles Formular (PTV11), das er nach der durchgeführten Psychotherapeutischen Sprechstunde erhält.
Danach meldet sich der Patient bei der TSS und gibt dort einen zuvor erhaltenen Vermittlungscode an. Die TSS nennt dem Patienten eine Praxis, die ihm einen Termin zur Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen anbietet.
Wie gehe ich bei der Vermittlung über die TSS vor?
Für die Vermittlung einer Akutbehandlung oder von einem Termin für eine probatorische Sitzung über die TSS benötigen Sie ein spezielles Formular (PTV11), das Sie nach der durchgeführten Psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten. Danach melden Sie sich bei der TSS und geben dort einen zuvor erhaltenen Vermittlungscode an. Die TSS nennt Ihnen eine Praxis, die ihm einen Termin zur Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen anbietet.
Auch für die Vermittlung von einem Termin für eine probatorische Sitzung melden Sie sich bei der TSS und geben den Vermittlungscode an. Allerdings gibt es in diesem Fall zwei Besonderheiten: Zum einen hat der Patient den Anspruch, von der TSS einen Termin bei einem zweiten Therapeuten vermittelt zu bekommen, wenn sich beim ersten Termin heraus stellt, dass es dem Therapeut-Patienten-Verhältnis an der „persönlichen Passung und damit an einer tragfähigen Arbeitsbeziehung“ fehlt. Zum anderen kann die Wartezeit auf einen Termin für eine probatorische Sitzung zwischen Anruf des Patienten und Termin maximal vier Wochen betragen.
Wenn Sie von Ihrem „Wunscharzt/Wunschpsychotherapeuten“ behandelt werden möchten, ist es am besten, zuerst direkt dort wegen eines Termins zu fragen, bevor Sie sich an die TSS wenden. Die Terminservicestelle kann Ihnen auch keinen Termin innerhalb weniger Tage garantieren, sondern nur innerhalb der gesetzlichen Frist. In medizinisch dringlichen Fällen empfehlen wir Ihnen daher, das weitere Vorgehen mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen. Einen Arzt oder Psychotherapeuten Ihrer Wahl können Sie auch im Internet unter arztsuche.kvsh.de finden.
Laut Gesetz haben Sie keinen Anspruch:
- auf einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten Ihrer Wahl,
- auf eine bevorzugte Zeit,
- auf eine bevorzugte oder wohnortnahe Region,
- auf einen Termin bei Zahnärzten oder Kieferorthopäden.
Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies bitte rechtzeitig der Praxis mit. Wenn Sie den Termin absagen, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Ausnahme: Sie sagen den Termin, den Sie mit der Arztpraxis vereinbart haben, noch am selben Tag dort wieder ab. Dann können Sie mit der Praxis einen neuen Termin vereinbaren. Grundsätzlich gilt für Termine, die über die TSS vermittelt werden wie bei jedem anderen Termin auch, dass die Praxis Ihnen gegebenenfalls ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen kann, wenn Sie den Termin ohne vorherige Absage nicht wahrnehmen.