Niederlassen in Schleswig-Holstein
Eine vertragsärztliche oder -psychotherapeutische Tätigkeit in Schleswig-Holstein ist reizvoll und bietet viele Möglichkeiten. Auf dem Weg dahin gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Informationen, z. B. wie Sie eine Zulassung beantragen können, finden Sie auf dieser Seite. Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über freie und ausgeschriebene Arzt- und Psychotherapeutensitze in Schleswig-Holstein.
Praxisbörse - Freie Arztsitze - Ausschreibungen
Die Praxisbörse der KVSH ist eine kostenlose Plattform, um einen Praxisnachfolger, Kooperationspartner, einen angestellten Arzt oder einen Arzt in Weiterbildung zu finden. Sie finden dort außerdem Informationen über Ausschreibungen von abzugebenden Arztpraxen und freie Arztsitze.
Sie haben Fragen zur Praxisbörse?
Nicole Geue
04551 883 303
Neu niedergelassenen Ärzten in den ersten drei Jahren nach Niederlassung kann auf Antrag und gegen Beleg eine Förderung von 400,- € pro Monat für Kinderbetreuungskosten gewährt werden, wenn dadurch die ärztliche Tätigkeit in Vollzeit ermöglicht wird. Die mögliche Bezuschussung ist auf drei Jahre pro Kind begrenzt. Diese Zuschussregelung gilt auch für Ärzte in Weiterbildung, die ihre Weiterbildung vertragsärztlichen Praxen in Schleswig-Holstein mit einer Vollzeittätigkeit absolvieren.
Sie haben Fragen zu "Kinderbetreuungskosten"?
Kontakt: kinderbetreuung@kvsh.de
Doreen Dammeyer
04551 883 448
Bevor Sie sich als als Vertragsarzt oder -psychotherapeut in Schleswig-Holstein niederlassen können, müssen Sie in das Arztregister einer Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen werden. Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, ist unser Arztregister für Sie zuständig.
Für die Registereintragung ist Voraussetzung:
- die Approbation als Ärztin oder Arzt bzw. als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut,
- der erfolgreiche Abschluss entweder einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung bzw. die bis zum 31.12.1995 erworbene Bezeichnung „praktischer Arzt“ oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden sonstigen Facharztanerkennung
Checkliste zum Eintrag in das Arztregister Schleswig-Holstein
Folgende Unterlagen sind für die Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein im Original bzw. als amtlich beglaubigte Fotokopie erforderlich:
- formgebundener Antrag auf Eintragung in das Arztregister für Ärzte / für Psychotherapeuten
- Geburtsurkunde/bei Namensänderung Auszug aus dem Familienstammbuch
- Approbation im Original
- Facharztanerkennung bzw. Nachweis einer Qualifikation gem. § 95 a Abs. 4 und 5 SGB V (zusätzlich - falls vorhanden - Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen sowie Fachkundenachweise und Nachweise über fakultative Weiterbildungen)
- Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über die ärztliche Tätigkeit seit der ärztlichen Prüfung.
- Außerdem ist mit dem Antrag auf Eintragung in das Arztregister eine Gebühr von 100 Euro zu entrichten.
Sie haben Fragen zum Arztregister?
Anja Scheil
Dorit Scheske
Haus- und Facharztpraxen können eine nichtärztliche Praxisassistenz beschäftigen, die sie bei der Betreuung ihrer Patienten unterstützen. Sofern hausärztliche Praxen die Ausbildungskosten zur nichtärztlichen Praxisassistenz übernehmen, erhalten sie auf Antrag eine volle Erstattung dieser Ausbildungskosten pro Ausbildung. Voraussetzung ist der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung.
Sie haben Fragen zu "nichtärztliche Praxisassistenz"?
Britta Hustedt
04551 883 358
Janine Sangermann
04551 883 384
Übrigens: Der Kreis Segeberg unterstützt ebenfalls die Weiterbildung zur nichtärztlichen Praxisassistenz, beschränkt auf Praxen mit Sitz im Kreis Segeberg. Mehr Informationen gibt es hier: https://aegnord.de/naepa-im-kreis-segeberg