Teampraxen - lokale Gesundheitszentren in der Hand von Ärzten

An zentralen Orten in ländlichen Bereichen sollen Ärztegemeinschaften entstehen, die auch mit Einsatz von weitergebildetem Personal und Telemedizin die Umgebung versorgen können. Als Standorte kommen Bezirke und Regionen infrage, in denen sich die Versorgungssituation aufgrund der Altersstruktur der Ärzte in den kommenden Jahren verschärfen wird. Der Aufbau von Teampraxen wird über den Strukturfonds der KVSH, in dem die Förderregionen festgelegt sind, finanziell unterstützt.

Was sind Teampraxen?

Lokale Gesundheitszentren

Teampraxen sind lokale Gesundheitszentren in der Hand von Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Berufsausübungsgemeinschaften, medizinische Versorgungszentren in ärztlicher Trägerschaft oder in der Trägerschaft eines nach § 87b Abs. 2 Satz 3 SGB V anerkannten Praxisnetzes. Darüber hinaus werden auch Kommunen als Träger eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums akzeptiert, sofern alle Hausarztstellen des zentralen Ortes in die Einrichtung integriert sind.

Kernteam

Eine Teampraxis umfasst mindestens zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) aus dem hausärztlichen Versorgungsbereich, von denen mindestens einer/eine die Weiterbildungsbefugnis für Allgemeinmedizin hat. Darüber hinaus können weitere Arztgruppen integriert sein. Diese sind aber für die Förderhöhe irrelevant.

Zum Praxisteam können außerdem gehören:

  • ein professionelles Praxismanagement (welches gefördert werden kann)
  • Gesundheitsberufe mit hoher Delegationsfähigkeit (NäPa oder Physician Assistant, die extra gefördert werden können)
  • angestellte Ärzte
  • Weiterbildungsassistenten

Wo werden Teampraxen gefördert?

Sicherstellung der ambulanten Versorgung

Um die ambulante medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein sicherzustellen, sollen die Teampraxen an zentralen Orten in ländlichen Bereichen entstehen und die Umgebung in einem Radius von zehn bis 15 Kilometern versorgen.

Die folgenden Zentralen Orte nach dem zentralörtlichen System des Landes Schleswig-Holstein sind ab dem 23.02.2023 förderfähige Standorte für das Teampraxismodell der KVSH.

  • Barmstedt
  • Böklund
  • Bredstedt
  • Erfde
  • Garding
  • Hohenlockstedt
  • Horst
  • Marne
  • Meldorf
  • Neukirchen
  • Owschlag
  • Sandesneben
  • Schafflund
  • Sörup
  • Süderbrarup
  • Süderlügum
  • Tellingstedt
  • Wacken

Hinweis: Weitere Standorte insbesondere in Mittel- und Oberzentren und Stadtrandkernen I./II. Ordnung können darüber hinaus im Einzelfall förderfähig sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Neugründung einer Teampraxis an einem zuschussfähigen Standort kann in Höhe von bis zu 30.000 €/VZÄ am Teampraxisstandort bezuschusst werden. Die Neugründung kann auch durch den Zusammenschluss bisheriger Einzelpraxen zu einer Berufsausübungsgemeinschaft erfolgen.

Die Erweiterung einer bestehenden Teampraxis durch Einbindung zusätzlicher Stellen am Teampraxisstandort kann in Höhe von bis zu 20.000 €/VZÄ am Teampraxisstandort bezuschusst werden. Weitere Maßnahmen können mit bis zu 10.000 €/VZÄ bezuschusst werden.

Ist an einem förderfähigen Teampraxisstandort bis zum 31.12.2023 keine Teampraxis entstanden, aber in unmittelbarer Nachbarschaft im gleichen Nahbereich und mit guter Verkehrsanbindung an den förderfähigen Standort gab es eine solche Praxis bereits am 31.12.2022, so kann diese Praxis in Höhe von bis zu 10.000 €/VZÄ an diesem Standort bezuschusst werden für weitere Maßnahmen.

Zusätzlich kann eine Einmalzahlung in Höhe von 10.000 Euro pro Beschäftigung einer weitergebildeten nichtärztlichen Praxisassistenz (NäPa) gewährt werden. Die Errichtung einer Kooperation mit weiteren Gesundheitsberufen mit hoher Delegationsfähigkeit kann in Höhe von 10.000 €/VZÄ gefördert werden.

Die moderne Landarztpraxis: eine Teampraxis

Ansprechpartner

Daniel Jacoby

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