Wir unterstützen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
Auch nach dem Medizinstudium hilft die KVSH mit gezielten Fördermaßnahmen und Informationsangeboten.
Gemeinsam mit den Krankenkassen unterstützen wir angehende Hausärzte, die ihren ambulanten Abschnitt der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin absolvieren. Dabei erhält der weiterbildende Arzt bzw. der Praxisinhaber auf Antrag mit Wirkung ab 01.01.2023 in Höhe von 5.400 €. Diese Summe leitet er in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung weiter und stockt zudem den Betrag auf die im Krankenhaus übliche Bezahlung auf. Weitere Zuschüsse gibt es in unterversorgten und drohend unterversorgten Gebieten.
Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Arzt in Weiterbildung grundsätzlich an den Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin teilnimmt. Hierfür hat ihn die weiterbildende Praxis freizustellen.
Hier warten hausärztliche relevante Themen und Praxismanagement-Kenntnisse auf Sie, die interaktiv und praxisnah vermittelt werden. Die Schulungstage finden in Bad Segeberg oder Kiel statt, jeweils an 4 Terminen pro Jahr. Diese ganztägigen Schulungsveranstaltungen sind Bestandteil des umfassenden Begleitprogramms zur Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin in Schleswig-Holstein. Alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, die ihre Weiterbildung im stationären bzw. ambulanten Bereich absolvieren und eine entsprechende Förderung erhalten, sollen an diesen Schulungstagen teilnehmen.
Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin
Dort bündeln die Lehrstühle für Allgemeinmedizin der Universitäten Kiel und Lübeck, die KVSH und die Ärztekammer Schleswig-Holstein ihre Kräfte. Fortbildungsveranstaltungen, Train-the-Trainer-Kurse und ein Mentoringprogramm, bei dem erfahrene Allgemeinmediziner Ärzte in Weiterbildung durch die verschiedenen Etappen der Weiterbildungszeit begleiten, sorgen für viel Praxisnähe und eine optimale Ausbildung.
Ansprechpartnerin:
Andrea Heiden
Tel.: 04551 893723 0
E-Mail: info@q-institut-sh.de
www.kwa.sh/startseite.html
Ebenfalls 5.400 € gibt es auf Antrag für fachärztliche Weiterbildungsstellen, die besonders vom Nachwuchsmangel betroffen sind.
Das sind momentan die Facharztgruppen:
- Kinder- und Jugendmedizin
- Nervenheilkunde
- Augenheilkunde
- Chirurgie und Orthopädie (außer Herzchirurgie und Thoraxchirurgie)
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Urologie
- Allgemeinchirurgie
Darüber hinaus kann auch der Erwerb der Facharztanerkennung Innere Medizin und Rheumatologie sowie die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerzmedizin gefördert werden.
Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Arzt in Weiterbildung an dem von der KVSH angebotenen kostenfreien Traineeprogramm teilnimmt. Hierfür hat ihn die weiterbildende Praxis freizustellen.
Wir machen Sie fit für die Niederlassung. Dazu bieten die Ärztekammer und die KVSH für Ärzte in Weiterbildung aller Fachgebiete ein spezielles Traineeprogramm an. Diese Veranstaltungsreihe beschäftigt sich mit Themen wie Zulassung, Abrechnung, Praxisorganisation und -finanzierung. Erfahrene Ärzte berichten über ihren Berufsweg und erklären, worauf es in der Arztpraxis ankommt. Außerdem geben Experten aus den Fachabteilungen der KVSH wichtige Tipps.
Die Laufbahnassistenz steht den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung in Fragen der ärztlichen Weiterbildung, als erste zentrale Anlaufstelle in Schleswig-Holstein, beratend und wegweisend zur Verfügung. Sie unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Weiterbildungsstelle in den spezifischen Abschnitten der Weiterbildung, ambulant wie auch stationär.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf www.q-institut-sh.de/laufbahnassistenz/
Wir bieten Ihnen gerne eine persönliche Beratung für Ihre Weiterbildung an.
Melanie Rosenbaum
Tel. 04551 893 723 3
laufbahnassistenz@q-institut-sh.de
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung
Fragen zur Tätigkeit in einer Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis und zur Aus- und Weiterbildung beantworten unsere Mentorinnen und Mentoren. Dies sind Fachärztinnen und Fachärzte mit langjähriger Berufserfahrung. Mit ihrem Wissen und vielen praktischen Tipps helfen sie gern per E-Mail weiter. Hier geht es zu den Kontakten.
Die Weiterbeschäftigung bisheriger Ärzte in Weiterbildung nach Ende ihrer formalen Weiterbildungszeit kann auf Antrag genehmigt werden, wenn gleichzeitig für den bisherigen Arzt in Weiterbildung ein Antrag auf Zulassung oder Anstellung beim Zulassungsausschuss gestellt wird und die Antrag stellende Praxis über eine Weiterbildungsbefugnis verfügt. Die Weiterbeschäftigung kann für die Zeit bis zur Entscheidung über den Antrag auf Anstellung/Zulassung erteilt werden. Praxen, die nach § 75a SGB V geförderte Ärzte in Weiterbildung nach Beendigung der formalen Weiterbildungszeit ganztags weiterbeschäftigen, um für diese eine Übergangszeit bis zu einer beabsichtigten Niederlassung/Anstellung in Schleswig-Holstein zu ermöglichen, erhalten einen Zuschuss von monatlich EUR 1.000,- bis zu dem Monat der rechtskräftigen Entscheidung des Zulassungsausschusses. Bei Teilzeittätigkeit wird die Fördersumme anteilig reduziert.
Ärztinnen/Ärzten in Weiterbildung, die ihre Weiterbildungszeit in vertragsärztlichen Praxen in Schleswig-Holstein durchführen, kann auf Antrag und gegen Beleg eine Förderung von 400,- € pro Monat für Kinderbetreuungskosten gewährt werden, wenn dadurch die ärztliche Tätigkeit in Vollzeit ermöglicht wird. Die mögliche Bezuschussung ist auf drei Jahre pro Kind begrenzt. Die Vollzeittätigkeit der/des Ärztin/Arztes in Weiterbildung ist von der weiterbildenden Praxis zu bestätigen. Diese Zuschussregelung gilt auch für neu niedergelassene Ärztinnen/Ärzte in den ersten drei Jahren nach Niederlassung.
Kontakt: kinderbetreuung@kvsh.de