Kodierunterstützung
Seit Januar 2022 erhalten Praxen eine digitale Hilfe, die das Verschlüsseln von Diagnosen erleichtern soll.
Durch die automatische Einbindung in das Praxisverwaltungssystem (PVS) erhalten Ärzten und Psychotherapeuten direkt beim Kodiervorgang - ob bei der Abrechnung oder bei der Diagnoseangabe auf dem Krankenschein - Kodierunterstützung. Mit dieser kommen keine neuen Regeln oder Vorgaben. Die ICD-10-GM gilt nach wie vor. Weitere Informationen finden Sie hier.
Übergangsfrist für PVS-Update bis Ende Juni
Die neue Kodierunterstützung wird zum Jahreswechsel eingeführt. Praxen, deren Softwaresysteme die neuen Funktionen anbieten, erhalten ein Update und wenden diese ab dem 1. Januar 2022 an. Für Praxen, bei denen die Kodierunterstützung noch nicht integriert ist, ändert sich zunächst nichts. Softwarehersteller haben für die Bereitstellung längstens bis zum 30. Juni 2022 Zeit. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der KBV-Praxisnachricht.