Quartalsabrechnung
Wir beantworten in diesem Bereich besonders häufig gestellte Fragen rund um die Abgabe der Quartalsabrechnung.
Ihre Abrechnungsunterlagen müssen Sie bis zum 15. Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals bei der KVSH einreichen. In Ausnahmefällen kann eine Fristverlängerung für die Abgabe gewährt werden. Der Antrag muss schriftlich und begründet vor Ablauf der Abgabefrist der Quartalsabrechnung gestellt und kann der KVSH per Mail an: Abrechnung@kvsh.de gesendet werden.
Welche Unterlagen in Papierform mit der Abrechnung an die KVSH geschickt werden müssen, finden Sie in der Checkliste für Praxen. Bitte stellen Sie vor dem Versand sicher, dass auf den Abrechnungsunterlagen und auf dem Briefumschlag die Betriebsstättennummer (BSNR) der Praxis gut sichtbar vermerkt ist. Der Briefumschlag ist zusätzlich mit dem Arztstempel zu versehen. Für Unterlagen, die in der Praxis verbleiben, gelten folgende Aufbewahrungsfristen.
Die Sammelerklärung wird im Online-Portal der KVSH unter www.ekvsh.de ausgefüllt. Sie muss dann entweder ausgedruckt, persönlich unterzeichnet und mit dem Praxisstempel versehen an die KVSH gesendet werden oder kann mit einer Signaturkarte qualifiziert elektronisch signiert werden.
Stellen Sie vor der Abgabe der Abrechnung sicher, dass diese vollständig und richtig ist. Eine nachträgliche Berichtigung oder Ergänzung kann nur unter den besonderen Voraussetzungen, die in § 7 Nr. 8 der Honorarabrechnungsordnung (HAO) geregelt sind, erfolgen. Sie können zudem Ihre Abrechnung vor der endgültigen Abgabe durch unseren kostenlosen Service eAbrechnungs-Check prüfen lassen.