Coronavirus-Impfverordnung

Informationen zur Abrechnung nach der Coronavirus-Impfverordnung

Registrierung zur Abrechnung

Wenn Sie Leistungen im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung abrechnen möchten, müssen Sie sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein über nachfolgende Registrierungsformulare anmelden. Eine Abrechnung nach der Coronavirus-Impfverordnung ist nur möglich, wenn eine erfolgreiche und vollständige Registrierung durchgeführt wurde. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Hinweise zur Registrierung und zum Datenschutz. Diese sind Bestandteil des Registrierungsformulares. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben mit einer Abrechnungs-ID. Die monatliche Abrechnung erfolgt über ein von der KVSH zur Verfügung gestelltes Online-Portal https://ecovid-extern.kvsh.de/. Die benötigten Benutzerdaten zur Nutzung des Portals stellen wir Ihnen zur Verfügung. Die monatlichen Abrechnungen werden wir mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung quartalsweise durchführen. Eine Auszahlung der abgerechneten Leistungen erfolgt, sobald das Bundesamt für soziale Sicherung die angeforderten Mittel zur Verfügung gestellt hat.

Schicken Sie Ihre Registrierung bitte vollständig und unterschrieben an:

  • E-Mail: Impfverordnung-Registrierung@kvsh.de oder
  • per Fax: 04551 883 7668 oder
  • per Post: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Abrechnungsabteilung, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Info-Team unter 04551 883 883.

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