Bewerbung um Stellen in geöffneten Planungsbereichen

Hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Versorgungsgrade in den einzelnen Planungsbereichen überprüft, erfolgt die Veröffentlichung darüber, für welche Planungsbereiche und Fachgruppen keine Überversorgung besteht und ggf. die Zulassungssperren aufgehoben wurden.

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