Mädchensprechstunde - M1

Frauenärzte sind wichtige Ansprechpartner für Mädchen, junge Frauen und ihre Eltern, denn oftmals verspüren diese Unsicherheiten und Berührungsängste, wenn es um den ersten Besuch in einer Frauenarztpraxis geht. Vor diesem Hintergrund bietet die "Mädchensprechstunde - M1" einen niedrigschwelligen, unbefangenen Erstkontakt für die frauenärztliche Beratung und Begleitung in einer sensiblen Lebensphase.

Mädchensprechstunde - M1

Der Vertrag nach § 140a SGB V wurde zum 1. Mai 2024 abgeschlossen und wird zum 1. Oktober 2024 in den Wirkbetrieb gehen. Ab diesem Zeitpunkt können teilnehmende Gynäkologen dann die Leistungen des Vertrages erbringen und abrechnen. Zum Start werden 46 Betriebskrankenkassen am Vertrag teilnehmen.

Teilnehmen können

  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Weitere Informationen zur Genehmigung finden Sie auf der Seite der Abteilung Qualitätssicherung.

Vergütung

Abrechnungsziffer

Leistung

Vergütung

81330Einschreibung mittels Teilnahmeerklärung für Versicherte10 Euro
81331Auswertung des Fragebogens und Durchführung des Beratungsgespräches sowie fakultativ und mit Zustimmung der Versicherten durchzuführende körperliche Untersuchung (keine gynäkologische Untersuchung)82 Euro
81332Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B) für nicht vollständig immunisierte Versicherte10 Euro

Vertragsunterlagen

 Datei zum Downloadeingestellt am
VertragLesefassung vom 1. Juli 202425. Juli 2024
Anlage 1Teilnehmende Betriebskrankenkassen25. Juli 2024
Anlage 3Patienteninformation25. Juli 2024
Anlage 4Teilnahme- und Einverständniserklärung Versicherte 25. Juli 2024
Anlage 5Fragebogen zur Mädchensprechstunde25. Juli 2024
Anlage 7Leistungsbeschreibung und Vergütung25. Juli 2024

Ihr Ansprechpartner

Anja Oelkers

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