Entschädigungsregelungen Teil I + II
Änderungen der Entschädigungsregelungen der KVSH durch Beschluss der Abgeordnetenversammlung am 22. November 2023 - eingestellt am 09.04.2024
Die Abgeordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2023 bei Beschlussfähigkeit mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit folgende Änderungen beschlossen:
Entschädigungsregelungen Teil I
Die Entschädigungen werden zum 01.01.2024 um 2,5 % und ein Jahr später, zum 01.01.2025, nochmals um weitere 2,5 % erhöht. Die sich rechnerisch ergebenden Beträge werden auf volle 10 Cent aufgerundet. Das Kilometergeld ist von der Anpassung ausgenommen.
Des Weiteren soll in Teil I (II Aufwandsentschädigung) der Satz 2 von Nr. 1 a wie folgt geändert werden: Ein Anspruch auf Praxisausfallentschädigung entfällt, sofern Tätigkeiten in der Funktion des Vorsitzenden der Abgeordnetenversammlung ausgeübt werden.
Entschädigungsregelungen Teil II
Die Entschädigungen werden zum 01.01.2024 um 2,5 % und ein Jahr später, zum 01.01.2025, nochmals um weitere 2,5 % erhöht. Die sich rechnerisch ergebenden Beträge werden auf volle 10 Cent aufgerundet. Das Kilometergeld ist von der Anpassung ausgenommen.