Datenschutz-Grundverordnung
Mit Stichtag 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Ihre inhaltlichen Anforderungen ähneln vielfach dem derzeit geltenden Recht. Gleichwohl bringt sie zusätzliche Pflichten auch für Praxen mit sich. So müssen sie etwa die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben des Datenschutzes gelten zudem deutlich härtere Sanktionen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.
- Praxisinfo: Datenschutz-Grundverordnung - Was Praxen jetzt tun müssen
- Checkliste: Das ist für die Praxen in punkto Datenschutz zu tun
- Muster für eine Patienteninformation zum Datenschutz in der Praxis - PDF-Datei
- Muster für eine Patienteninformation zum Datenschutz in der Praxis - Word-Datei
- "Das müssen selbstständige Heilberufler beachten" (Information des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz)
- Selbst-Check für Arzt-/Zahnarztpraxen
- Ausfüllbeispiel zum Muster für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - Word-Datei
- Mustervorlage "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" - Word-Datei
- "Datenschutz-Check: Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun?"
- Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis"
- Mustervereinbarung für einen Vertrag zur Datenverarbeitung
- Informationen der Ärztekammer Schleswig-Holstein
- Datenschutz-whitepaper der gematik
Weitere Informationen:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):www.kbv.de/html/datensicherheit.php
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD): www.datenschutzzentrum.de