FAQ: Medizinische Versorgung von ukrainischen Staatsangehörigen

Seit dem 1. Juni 2022 erhalten die aus der Ukraine geflüchteten und in Deutschland Schutz suchenden Menschen eine Arbeitserlaubnis und Sozialhilfe (Grundsicherung). Damit werden diese hilfsbedürftigen Personen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung den Versicherten in der GKV gleichgestellt. Somit gilt die bisherige Wartezeit von 18 Monaten einer Anerkennung für ukrainische Flüchtlinge nicht. Diese haben die Möglichkeit, eine eGK einer frei wählbaren Krankenkasse zu erhalten. Dieses gilt auch für nicht hilfsbedürftige Flüchtlinge, die sich bei einer frei wählbaren Krankenkasse freiwillig versichern können.

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