Honorarverteilungs-maßstab (HVM)
Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) regelt die Verteilung der von den Krankenkassen für die vertragsärztliche Versorgung ihrer Versicherten entrichteten Gesamtvergütung. Gemäß Paragraf 87b SGB V liegt die Kompetenz dafür bei den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Der HVM wird von der Abgeordnetenversammlung beschlossen. Im Vorwege oder spätestens zur Abgeordnetenversammlung muss das Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen hergestellt werden.
Regelungen im SGB V
Folgende Punkte sind im SGB V verbindlich geregelt:
- Die aktuellen Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), insbesondere zur Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung, müssen angewendet werden. Die dem HVM zugrundeliegenden Vorgaben finden Sie auf der Webseite der KBV
- Es müssen gesonderte Vergütungsregelungen für anerkannte Praxisnetze festgelegt sein.
- Die Vergütung der Leistungen im Notfall und im Notdienst muss aus einem vor der Trennung für die Versorgungsbereiche gebildeten eigenen Honorarvolumen mit der Maßgabe erfolgen, dass für diese Leistungen im HVM keine Maßnahmen zur Begrenzung oder Minderung des Honorars angewandt werden dürfen.
- Es dürfen keine Maßnahmen zur Begrenzung oder Minderung des Honorars für anästhesiologische Leistungen, die im Zusammenhang mit vertragszahnärztlichen Behandlungen von Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung oder schwerer Dyskinesie notwendig sind, angewendet werden.
Aktueller HVM der KVSH
Laden Sie sich hier den aktuellen HVM sowie die dazugehörigen Anlagen als PDF-Dokument herunter.
- Honorarverteilungsmaßstab der KVSH ab 1. Oktober 2024 in der Fassung vom 25. September 2024 (eingestellt am 26.09.2024)
- Anlage 1 zum HVM (PZV-relevante Arztgruppen)
- Anlage 2 zum HVM (Zuschläge zu HVM-gestützten Leistungen)
- Anlage 3 zum Honorarverteilungsmaßstab (Zum Orientierungswert vergütete Leistungen im hausärztlichen und im fachärztlichen Versorgungsbereich)
Als Serviceleistung stellen wir Ihnen eine zusätzliche Fassung des ab dem 01.10.2024 gültigen HVM zur Verfügung, in der die Änderungen zum Vorquartal grau unterlegt sind. Maßgeblich sind die oben veröffentlichten Texte in der Fassung vom 25.09.2024.
Sie können den HVM auch in Papierform bei uns anfordern.
Cordelia Dost
04551 883 486
HVM-Archiv
Eine Übersicht älterer Honorarverteilungsmaßstäbe gegliedert nach Jahren finden Sie im HVM-Archiv.