Strukturfonds

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einen Strukturfonds zu bilden, für den sie mindestens 0,1 Prozent und höchstens 0,2 Prozent der vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zur Verfügung stellen.

© 2024 KVSH