Einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung
Die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) verfolgt das Ziel, die Qualität sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor gemeinsam zu dokumentieren und zu bewerten. So soll sQS dazu dienen valide und vergleichbare Aussagen zu machen, die gewährleisten, dass Patienten in der Praxis und im Krankenhaus nach denselben Qualitätsstandards untersucht und behandelt werden.
Die "Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS-PCI)" war im Jahr 2015 das erste bundeseinheitliche Verfahren, welches bei Vertrags- und Krankenhausärzten nach denselben Qualitätssicherungs-Vorgaben bewertet wurde.
Als zweites Verfahren startete Anfang des Jahres 2018 die "Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen (QS-WI)“.
Am 1. Januar 2020 die „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)“ hinzugekommen.
Weitere Verfahren werden derzeit vorbereitet oder sind in Planung.
Downloads
- Gesetzliche Grundlagen - DeQS-RL - Richtlinie des GBA
- Informationen der KBV zu den einzelnen Verfahren
Ihr Ansprechpartner
Stefanie Mertens
04551 883 204