Impfen

Jede Ärztin bzw. jeder Arzt mit abgeschlossener Facharztausbildung hat nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein die Befähigung zum Impfen.

Welche Schutzimpfungen zulasten der Krankenkassen möglich sind, ist bundeseinheitlich in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Hier werden die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) umgesetzt und konkretisiert.

Zur Umsetzung der Richtlinie und Vergütung der Leistungen gibt es in jedem Bundesland außerdem eine eigene Impfvereinbarung zwischen der jeweiligen KV und den Kostenträgern.

Impfleistungen werden außerbudgetär zu festen Euro-Beträgen vergütet.
Das Land Schleswig-Holstein übernimmt für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, egal ob die Gesetzliche Krankenversicherung Kostenträger ist oder nicht, die Haftung für eventuell auftretende Impfschäden.

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