Krankentransporte
Maßgeblich für die Verordnung eines Krankentransportes zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ist die Krankentransportrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Maßgeblich für die Verordnung eines Krankentransportes zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ist die Krankentransportrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.