Diabetisches Fußsyndrom
Der Vertrag über die Versorgung "Diabetisches Fußsyndrom" gemäß § 140a SGB V zwischen der AOK NordWest, der Arbeitsgemeinschaft der Diabetes Schwerpunktpraxen Schleswig-Holstein e.V. und der KVSH gilt seit dem 1. Januar 2020.
NEU: Zum 1. Juli 2024 ist die 7. Änderungsvereinbarung des Vertrages in Kraft getreten. Damit ist eine Genehmigung, Dokumentation und Abrechnung nur noch über das Health-Portal der gevko GmbH möglich.
Casemanagement
Der Vertrag beinhaltet als neue Versorgungsform das Casemanagement. In Schleswig-Holstein sind sieben regionale Fußnetze entstanden, in denen jeweils eine Diabetologische Schwerpunktpraxis als Fußambulanz federführend tätig wird. Diese Fußambulanz ist von den Schwerpunktpraxen im Netz bestimmt und hat einen Casemanager. Ziel des Casemanagement ist es, die Praxen von organisatorischen und bürokratischen Aufgaben zu entlasten.
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Andreas Hering
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