Elektronische Visite in Pflegeheimen (elVi)

Achtung: Hierbei handelt es sich um einen Selektivvertrag, bei dem die Videosprechstunde zur Versorgung von Pflegeheimbewohner eingesetzt wird.

Wenn Sie die Videosprechstunde zur allgemeinen Versorgung Ihrer Patienten einsetzen wollen, benötigen Sie keine Genehmigung. Es ist ausreichend, wenn Sie das durch den Videodienstanbieter für Ihre Praxis ausgestellte Zertifikat bei der KVSH unter Angabe Ihrer Praxisdaten einreichen. Sie erhalten anschließend eine schriftliche Bestätigung zugeschickt. Das Zertifikat schicken Sie bitte per E-Mail an abrechnung@kvsh.de, per Fax an 04551 883 7322 oder per Post an die KVSH, Abrechnungsabteilung, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg.

Der Vertrag elVi dient zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen. Ziel ist es, zum Wohle der Pflegeheimbewohner unnötige Wege zu vermeiden, medikamentöse Wechselwirkungen zu verhindern und die zur Verfügung stehenden Ressourcen ärztlicher Behandlungszeiten möglichst effektiv einzusetzen.

Inhalte

Im Rahmen dieses Vertrages können teilnehmende Ärzte einen zweiten oder weiteren erforderlichen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt je Versicherten alternativ als Videosprechstunde ausführen und bekommen diesen extrabudgetär vergütet.

An dem Vertrag können Hausärzte sowie Fachärzte teilnehmen. Hausärzte müssen einen Pflegeheimvertrag nach § 119b SGB V mit einem kooperierenden Pflegeheim abgeschlossen haben. Fachärzte müssen berechtigt sein, die EBM-GOP 01450 abrechnen zu können.

Zunächst können nur AOK-Versicherte an der Vereinbarung teilnehmen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einer vollstationären und kooperierenden Pflegeeinrichtung in Schleswig-Holstein haben.

Teilnehmen können

  • Hausärzte sowie Fachärzte teilnehmen, die Mitglied in einem anerkannten und kooperierenden Praxisnetz.
  • Hausärzte müssen als eine weitere Voraussetzung einen Pflegeheimvertrag nach § 119b SGB V mit einem kooperierenden Pflegeheim vorweisen.
  • Fachärzte müssen berechtigt sein, die EBM-GOP 01450 abrechnen zu können.

Voraussetzung zur Teilnahme am Vertrag ist eine Genehmigung durch die Abteilung Qualitätssicherung

Weitere Informationen zur Genehmigung finden Sie auf der Seite der Abteilung Qualitätssicherung.

Leistungsinhalte

  • Der teilnehmende Arzt kann einen zweiten oder weiteren erforderlichen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt für Pflegeheimbewohner alternativ als Videosprechstunde durchführen.

Vergütung

AbrechnungszifferLeistungVergütung
99203ADurchführung der Videosprechstunde

15 Euro

Je Videosprechstunde
99203BTechnikpauschale zur Finanzierung der Hard- und Software

5 Euro

Je Videosprechstunde

Vertragsunterlagen

Ihr Ansprechpartner

Philipp Halbeck

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