Früherkennungsuntersuchungen Kinder/Jugendliche

Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1 sind ein wesentlicher Baustein zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ferner wurden mit einigen Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen (U10/11, J2 oder Amblyopie) vereinbart.

Verträge

Voraussetzung zur Teilnahme an den Verträgen U10/11 und J2 ist eine Genehmigung durch die Abteilung Qualitätssicherung

Weitere Informationen zur Genehmigung finden Sie auf der Seite der Abteilung Qualitätssicherung.

Früherkennungsuntersuchungen – Fristen

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche unterliegen zeitlichen Fristen. Diese sind aufgeführt in der

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Anja Oelkers

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