Wo und wie bekommen die Jugendlichen den Untersuchungsberechtigungsschein?
Das ist je nach Kreis/Stadt unterschiedlich, eine Übersicht gibt es hier: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein
Und wo die Untersuchung?
In aller Regel wird diese in der jeweiligen Hausarztpraxis der Jugendlichen durchgeführt. Aber auch Betriebsärzte können die Untersuchung durchführen.
Allgemeine Arztsuche: 116117.de - Arzt- und Psychotherapeutensuche
Durchgangsarzt finden: Online-Suche (dguv.de)
Wie werden die Patienten in der Praxissoftware angelegt (und abgerechnet)?
Legen Sie bitte einen neuen Schein an - mit der VKNR 01854 für die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK).
Eine Versichertennummer ist für die Abrechnung nicht notwendig. Wenden Sie sich bei diesbezüglichen Problemen bitte an Ihren Softwareanbieter.
Muss der Untersuchungsbrechtigungsschein an die KVSH übermittelt werden?
Das ist nicht mehr notwendig. Der Schein bleibt in der Praxis (Scan in der Patientenakte ist ausreichend).
Notwendigkeit bei Minijobs?
Das hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz sind bei einer nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind, ist keine Untersuchungen vorgesehen.