Onkologie-Vereinbarung

Ziel der Vereinbarung ist die Förderung einer qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung. Dadurch wird in der vertragsärztlichen onkologischen Versorgung eine Alternative zur stationären Behandlung sichergestellt.

Die Vereinbarung wurde zum 1. Oktober 2009 von dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Bundesebene geschlossen (Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte).

Aktuell

Die Onkologie-Vereinbarung wird von den Vertragspartnern auf Bundesebene zum 1. Januar 2024 geändert:

Die KBV hat sich mit dem GKV-Spitzenverband auf eine Halbierung der Mindestpatientenzahlen bei der Anzahl nachzuweisender Patienten mit intravasaler und/oder intrakavitärer und/oder intraläsionaler Behandlung ("IV-Therapie", drittes Kriterium) geeinigt. Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie müssen dementsprechend zur Erlangung beziehungsweise Aufrechterhaltung der Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung nur noch 15 Patienten mit intravasaler und/oder intrakavitärer und/oder intraläsionaler Behandlung im Quartal nachweisen.

Das Unterschriftenverfahren ist eingeleitet und die Änderungsvereinbarung wird in Kürze im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. 

Ihr Ansprechpartner

Sarah Fischer

Bei Fragen zur Genehmigung helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Abteilung Qualitätssicherung gerne weiter.

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