Rheumavereinbarung
Zentrales Element der Rheumavereinbarung ist der strukturierte und für Schleswig-Holstein einheitlich zu verwendende Befund- und Überleitungsbogen, mittels welchem der Hausarzt bei Patienten mit begründetem Verdacht auf eine entzündlich rheumatische Erkrankung u.a. die wichtigsten Symptome sowie erforderlichen Laborwerte erhebt, dokumentiert und – bei festgestellter hoher Wahrscheinlichkeit auf Vorliegen einer entzündlich rheumatischen Erkrankung – an den Rheumatologen übermittelt.
Anhand des übermittelten Befund- und Überleitungsbogens sowie der relevanten Vorbefunde kann in der rheumatologischen Praxis die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Behandlung schnell eingeschätzt und – sofern erforderlich – ein entsprechend zeitnaher Termin vergeben werden (bei Dringlichkeit innerhalb von 14 Tagen).