Schmerztherapievereinbarung IKK
Die Vereinbarung über die ambulante Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten (kurz "Schmerztherapievereinbarung") wurde 1998 von der KVSH mit dem IKK-Landesverband geschlossen und ist nach wie vor gültig.
Ihr Ansprechpartner
Philipp Halbeck
04551 883 613
Bei Fragen zur Schmerztherapie-Vereinbarung (Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten "Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie") helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Qualitätssicherung gerne weiter.