Sonstige Kostenträger

Als Sonstige Kostenträger (SKT) bezeichnet man im Gesundheitswesen Leistungsträger, die medizinische Leistungen für eine bestimmte Gruppe von Personen, wie z. B. Bundeswehr, Bundespolizei oder Postbeamte, übernehmen. Für diese SKT bestehen gesonderte Verträge, die entweder bundesweit gelten oder auf regionaler Ebene vereinbart wurden. Ob die Abrechnung direkt mit dem Kostenträger oder über die KV erfolgt, kann variieren und entnehmen Sie bitte den weiteren Informationen.

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