Tonsillotomie
Die Tonsillotomie ist ein schonendes Operationsverfahren zur Teilentfernung von stark vergrößerten Mandeln, die symptomatisch sind.
Tonsillotomie-Vertrag Bahn-BKK
Der Vertrag wurde zum 1. Januar 2012 zwischen der Bahn-BKK und der KVSH geschlossen. Die ambulante Versorgung der Tonsillotomie richtet sich an Kinder zwischen dem 2. und dem 7. Lebensjahr und soll zu einer Vermeidung nicht notwendiger stationärer Eingriffe führen.
Teilnehmen können
- Fachärzte für Hals- Nasen- und Ohrenheilkunde
- Fachärzte für Anästhesiologie
- alle Versicherten der BAHN-BKK, die zum Zeitpunkt des Eingriffs das 2., aber noch nicht das 7. Lebensjahr vollendet haben und die Teilnahmekriterien erfüllen
Voraussetzung zur Teilnahme am Vertrag ist eine Genehmigung durch die Abteilung Qualitätssicherung
- Teilnahmeantrag operativ tätige Ärzte
- Teilnahmeantrag konservativ tätige Ärzte
- Teilnahmeantrag Anästhesisten
Weitere Informationen zur Genehmigung finden Sie auf der Seite der Abteilung Qualitätssicherung.
Vergütung
Die Vergütung ist in § 12 des Vertrages geregelt.
Vertragsunterlagen
- Vertrag (zum 1. Januar 2012)
- 4. Änderungsvereinbarung (ab 25. Mai 2018)
- 3. Änderungsvereinbarung (ab 1. Januar 2018)
- 2. Änderungsvereinbarung (ab 1.Oktober 2016)
- 1. Änderungsvereinbarung (ab 1. April 2014)
- Ergänzungsvereinbarung (ab 1. Januar 2012)
Anlagen
- Anlage 1 Teilnahmeantrag operativ tätige Ärzte
- Anlage 2 Teilnahmeantrag konservativ tätige Ärzte
- Anlage 3 Teilnahmeantrag Anästhesisten
- Anlage 4.1 Teilnahme- und Einwilligungsantrag Versicherter
- Anlage 4.2 Versicherteninformation
- Anlage 4.3 Postoperatives Merkblatt
- Anlage 5 und 9 Arztbriefe des HNO-Operateurs
- Anlage 6, 7 und 8 Dokumentationsbögen Operateur
Ihr Ansprechpartner
Sarah Fischer
04551 883 330