Berufungsausschuss

Zur Beschlussfassung über Widersprüche gegen Entscheidungen des Zulassungsausschusses bilden die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einen Berufungsausschuss und einigen auf einen Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muss.

Adresse

Berufungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Schleswig-Holstein
Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig Holstein
Bismarckallee 1-3
23795 Bad Segeberg

Coline Greiner

Vanessa Dohrn

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