Ermächtigung von Krankenhausärzten

Um Versorgungslücken zu schließen, können Krankenhausärzte in einem bestimmten Leistungsumfang befristet an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Ermächtigungen werden vom Zulassungsausschuss nur erteilt, wenn eine Versorgung durch niedergelassene Ärzte nicht sichergestellt werden kann. Sie sind immer befristet.

Ihre Ansprechpartner

Büsra Apaydin

Coline Greiner

Maximilian Mews

© 2024 KVSH