Ermächtigung von Krankenhausärzten
Um Versorgungslücken zu schließen, können Krankenhausärzte in einem bestimmten Leistungsumfang befristet an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Ermächtigungen werden vom Zulassungsausschuss nur erteilt, wenn eine Versorgung durch niedergelassene Ärzte nicht sichergestellt werden kann. Sie sind immer befristet.