Erweiterter Landesausschuss

Zur Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 116b Abs. 2 SGB V sind die Landesausschüsse um Vertreter der Krankenhausgesellschaften zu erweitern. Der erweiterte Landesausschuss hat im Rahmen des Anzeige- und Prüfverfahrens über die Berechtigung der Vertragsärzte und Krankenhäuser zur Erbringung spezialfachärztlicher Leistungen zu entschieden.

Adresse

Erweiterter Landesausschuss Schleswig-Holstein
Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig Holstein
Bismarckallee 1-3
23795 Bad Segeberg

Jennifer Müller

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