Zulassungsausschuss

Zur Beschlussfassung und Entscheidung in Zulassungsangelegenheiten bilden die KVSH, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einen Zulassungsausschuss für Ärzte. Die Geschäfte werden bei der jeweiligen KV geführt. Bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses können Sie alle entsprechenden Antragsformulare, die Zulassungsangelegenheiten betreffen, anfordern und Anträge einreichen.

Anschrift

Zulassungsausschuss
Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1-3
23795 Bad Segeberg

Sitzungstermine 2024

Zulassungsausschuss für Ärzte

31.01.2024
06.03.2024
10.04.2024
15.05.2024
05.06.2024
07.08.2024
04.09.2024
09.10.2024
13.11.2024
04.12.2024

Beginn jeweils 10 Uhr

Zulassungsausschuss für Beschlussfassung in Angelegenheiten der Psychotherapeuten

07.02.2024
24.04.2024
26.06.2024
11.09.2024
27.11.2024

Beginn jeweils 10 Uhr

Alle Termine stehen unter Vorbehalt. Der Zulassungsausschuss behält sich Änderungen der Sitzungstermine aus wichtigem Grund vor.

Informationen zur Antragstellung

  • Der vollständige Antrag an den Zulassungsausschuss muss bis spätestens sechs Wochen vor der entsprechenden Sitzung bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Für die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gilt eine Frist von acht Wochen. Anderenfalls kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung und die Vorlage vor dem Zulassungsausschuss nicht erfolgen.
  • Über die Anträge wird nach der Reihenfolge ihres Eingangs und nach Dringlichkeit entschieden. Bei Anträgen, die eine umfassende Bearbeitung erfordern (Ermächtigungen, Sonderbedarf), sollte der Antrag allerdings wesentlich früher eingereicht werden. Die Bearbeitungsdauer ist insoweit abhängig vom Aufwand der Bedarfsprüfung, beträgt aber in der Regel mindestens vier bis sechs Monate.
  • Der Zulassungsausschuss entscheidet über Ihre Anträge erst nach Eingang der erforderlichen Gebühr. Bitte überweisen Sie diese dennoch nicht schon vor Antragstellung. Sofern Sie bereits ein Honorarkonto bei uns haben, können Sie das Verfahren beschleunigen, indem Sie in Ihrem Anschreiben darum bitten, die für den Antrag zu erhebende Gebühr von Ihrem Honorarkonto abzubuchen.
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