Zulassungsausschuss
Zur Beschlussfassung und Entscheidung in Zulassungsangelegenheiten bilden die KVSH, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einen Zulassungsausschuss für Ärzte. Die Geschäfte werden bei der jeweiligen KV geführt. Bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses können Sie alle entsprechenden Antragsformulare, die Zulassungsangelegenheiten betreffen, anfordern und Anträge einreichen.
Anschrift
Zulassungsausschuss
Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1-3
23795 Bad Segeberg
Sitzungstermine 2024
Zulassungsausschuss für Ärzte
04.12.2024
Zulassungsausschuss für Beschlussfassung in Angelegenheiten der Psychotherapeuten
27.11.2024
Sitzungstermine 2025
Zulassungsausschuss für Ärzte in Schleswig-Holstein
05.02.2025
05.03.2025
02.04.2025
07.05.2025
04.06.2025
16.07.2025
03.09.2025
08.10.2025
05.11.2025
03.12.2025
Zulassungsausschuss in der Besetzung für Beschlussfassungen in Angelegenheiten der Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein
12.02.2025
09.04.2025
11.06.2025
10.09.2025
12.11.2025
Beginn jeweils 10 Uhr
Alle Termine stehen unter Vorbehalt. Der Zulassungsausschuss behält sich Änderungen der Sitzungstermine aus wichtigem Grund vor.
Informationen zur Antragstellung
- Der vollständige Antrag an den Zulassungsausschuss muss bis spätestens sechs Wochen vor der entsprechenden Sitzung bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Für die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gilt eine Frist von acht Wochen. Anderenfalls kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung und die Vorlage vor dem Zulassungsausschuss nicht erfolgen.
- Über die Anträge wird nach der Reihenfolge ihres Eingangs und nach Dringlichkeit entschieden. Bei Anträgen, die eine umfassende Bearbeitung erfordern (Ermächtigungen, Sonderbedarf), sollte der Antrag allerdings wesentlich früher eingereicht werden. Die Bearbeitungsdauer ist insoweit abhängig vom Aufwand der Bedarfsprüfung, beträgt aber in der Regel mindestens vier bis sechs Monate.
- Der Zulassungsausschuss entscheidet über Ihre Anträge erst nach Eingang der erforderlichen Gebühr. Bitte überweisen Sie diese dennoch nicht schon vor Antragstellung. Sofern Sie bereits ein Honorarkonto bei uns haben, können Sie das Verfahren beschleunigen, indem Sie in Ihrem Anschreiben darum bitten, die für den Antrag zu erhebende Gebühr von Ihrem Honorarkonto abzubuchen.