Pressemitteilung: Beendigung der Kostenübernahme des Bundes für Covid-Impfungen

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) macht darauf aufmerksam, dass die Kosten für Covid-Impfungen in den Praxen nur noch bis zum 7. April 2023 vom Bund übernommen werden.

30.03.2023

Impfwillige Personen müssen ab dem 8. April mit einer Selbstbeteiligung rechnen.

Allein Impfstoffe werden weiterhin bis Ende 2023 vom Bund bezahlt. Die Krankenkassen haben noch in keinem Bundesland eine Kostenübernahme für Impfzubehör sowie Impfhonorar erklärt. Ungeklärt ist auch, ob Praxen in Regress genommen werden für einen zu erwartenden Impfstoff-Verwurf. Unverändert gibt es nur Impfstoffbehältnisse mit 6 Einzeldosen. Bei Anbruch für eine Einzelimpfung ist der Restbestand nur 12 Stunden haltbar.

Die KVSH rät aktuell, den Covid-Impfstatus zu überprüfen und ggf. bis zum 7. April zur Nachimpfung eine Praxis aufzusuchen.

Die STIKO empfiehlt für alle Altersgruppen eine zweifache Grundimmunisierung sowie eine Auffrischungsimpfung mit einem omikronadaptierten Impfstoff. Eine vierte Impfung sollten Menschen ab 60 Jahre erhalten sowie Personen mit chronischen Erkrankungen, mit Störungen des Immunsystems sowie Personen mit Kontakt zu Pflegebedürftigen.

© 2024 KVSH