Ersteinschätzung: KVSH-Abgeordnetenversammlung kritisiert Stopp der G-BA-Richtlinie
Die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Ersteinschätzungsverfahren zu beanstanden, stößt bei der KVSH auf völliges Unverständnis.
Eine echte Verbesserung der Patientensteuerung sei wohl unerwünscht, kritisiert die Abgeordnetenversammlung (AV) der KVSH in einer Resolution. Das Eingreifen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zeige ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Selbstverwaltung und sei eine durch nichts zu rechtfertigende Abwertung der ambulanten Versorgungsebene.
Die Resolution im Wortlaut:
Die Abgeordneten der KVSH werten die Ablehnung der Richtlinie im Tenor und in der Art und Weise als Affront. Nachdem die Krankenhäuser seit Jahren eine Ineffizienz der ambulanten Versorgungsebene und die Überlastung mit Patienten ins Feld führen, die richtigerweise in der ambulanten Versorgung behandelt werden sollten, wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um hier eine effiziente Steuerung zu ermöglichen. Das in der Ablehnung des BMG diesen Ansätzen u.a. aus vorgeblichen Gründen der Patientensicherheit nicht gefolgt wird, bedeutet im Umkehrschluss eine durch nichts zu rechtfertigende Abwertung der ambulanten Versorgungsebene.
Die Beanstandung macht deutlich, dass das Ministerium offensichtlich nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems ist und Versorgungsverbesserungen im Interesse der Patientenversorgung und -sicherheit im Weg steht. Dies gilt umso mehr, weil das Ministerium vor der Bekanntgabe des Beanstandungsbescheides keinen Kontakt mit dem G-BA zur Erläuterung bzw. Besprechung der Regelungsinhalte aufgenommen hatte. In einem Dialog, den die mit hoher Fachexpertise besetzten Selbstverwaltungspartner und der G-BA von einer auf eine reine Rechtsaufsicht beschränkte Bundeshörde eigentlich hätten erwarten können, hätten die Bedenken des Ministeriums – die größtenteils auf einem unzutreffenden Verständnis der Regelungen beruhen – voraussichtlich ausgeräumt werden können. Die aufsichtsführende Behörde macht sich damit angreifbar und setzt die bisherige Wahrnehmung als kompetent agierende Einrichtung aufs Spiel.
Etwaige juristische Schritte des Gemeinsamen Bundesausschusses, dieser Ausweitung der Rechts- auf eine Fachaufsicht entgegenzuwirken, unterstützt die Abgeordnetenversammlung der KVSH ausdrücklich.