Kassenärztliche Vereinigung rät zur Grippeschutzimpfung
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) ruft dazu auf, sich zum Schutz vor der Influenza gegen Grippe impfen zu lassen.
„Der Impfstoff wird in diesen Tagen von den Apotheken an die Praxen ausgeliefert, so dass ab Mitte September eine Impfung möglich ist“, sagte die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Monika Schliffke. Die Impfung bietet einen wirksamen Schutz gegen die „echte“ Grippe, die Influenza, die oftmals mit dem grippalen Infekt verwechselt wird. Eine Influenza geht einher mit einem schlagartig auftretenden hohen Fieber, sowie heftigen, Kopf-, Glieder-, und Muskelschmerzen. Auch lebensbedrohliche Komplikationen wie eine Lungenentzündung und langzeitliche Auswirkungen auf das Herz sind möglich.
Angesichts der bestehenden COVID-19-Pandemie sei vor allem für Risikogruppen die Grippeschutzimpfung dringend zu empfehlen. Die Bundesregierung hat eine Erhöhung der Impfstoffproduktion veranlasst, damit die Impfquote des vergangenen Jahres gesteigert werden kann und auch Kinder vermehrt geimpft werden können. In der vergangenen Saison 2019/2020 gab es in Schleswig-Holstein insgesamt 423.323 Impfungen, davon 384.333 bei Hausärzten, 13.709 bei Kinderärzten und 25.281 bei sonstigen Ärzten. Die Impfquote bei den über 65-jährigen Personen lag bei knapp 60 Prozent.
Zu den Risikogruppen, die bei einer Grippeinfektion ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, gehören :
- Personen über 60 Jahre
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem Grundleiden (chronische Erkrankungen, Diabetes)
- Personen mit schweren neurologischen Grundkrankheiten (z.B. Multiple Sklerose)
- Personen mit einem geschwächten Immunsystem (z.B. HIV)
- Schwangere
- Bewohner und Alten- und Pflegeheime
Außerdem sollten sich Menschen impfen lassen, die aus beruflichen Gründen viel Kontakt zu anderen Personen haben und sich dadurch schneller anstecken können. Bei Risikogruppen übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Einige gesetzliche Krankenkassen bezahlen die Impfung auch dann ihren Versicherten, wenn sie nicht zur Risikogruppe gehören.