KVSH wehrt sich gegen Falschbehauptung
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) stellt klar, dass es zu keinem Zeitpunkt ein offenes Mailing sensibler Gesundheitsdaten durch schleswig-holsteinische Praxen gegeben hat.
Damit widerspricht die KVSH heutigen Pressemeldungen und einem Zitat des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein. Dies ist eine Falschbehauptung, gegen die sich die KVSH rechtliche Schritte vorbehält.
Per Mail übertragen wurde ausschließlich ein QR-Code, der weder Patienten-, noch Arzt- noch Medikamentendaten enthält. Dieser Code ist ein Schlüssel, mit dem in Apotheken die Daten eines Rezeptes erst sichtbar gemacht werden können.
Bei richtigem Umgang mit dem Code stellt das Verfahren eine deutliche Erleichterung für Patienten dar, weil es Ihnen mehrfache Wege erspart. Es muss aber eingestellt werden, weil ein kriminelles Hacking von Mails aus Smartphones von Patienten niemals absolut ausgeschlossen werden kann. Unbefugte könnten so an den Code gelangen und unter Nutzung frei zugänglicher Apotheken-Apps die vollständigen Daten sichtbar machen.