Pressemitteilung: Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen müssen deutlich erhöht werden

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) fordert, dass der Orientierungswert und damit die Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen deutlich angehoben werden. Ansonsten wird die ambulante Patientenversorgung schleichend ausgehöhlt.

21.06.2023

„Es muss Schluss sein mit den ritualisierten Nullrunden-Forderungen der Krankenkassen“, betonte Dr. Ralph Ennenbach, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVSH. Hohe Energie- und Personalkosten sowie eine Inflationsrate von derzeit sechs Prozent lassen die Ausgaben der Praxen massiv in die Höhe schnellen. „Die ambulante Versorgung kann unter diesen Umständen in der bisherigen Form kaum noch sichergestellt werden“, so Ennenbach weiter.

Viele Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten könnten ihre Praxen unter den aktuellen Bedingungen nicht länger kostendeckend führen. Das werde dazu führen, dass Ältere früher als geplant ihre Praxis schließen und Jüngere nicht mehr bereit sind, sich niederzulassen.  Vor allem auf dem Land werde sich die ohnehin schon angespannte Versorgungslage weiter verschärfen.

Sollten die Krankenkassen auch bei der nächsten Verhandlungsrunde nicht bereit sein, Verantwortung für ihre Versicherten zu übernehmen und ausreichend Geld für die ambulante Versorgung zur Verfügung zu stellen, stünden schwierige Entscheidungen der Praxen bevor. Dann ist letztlich zu überlegen, wie das Leistungsangebot für die Versicherten dem finanziellen Rahmen angepasst und damit reduziert werden könne.

„Das Geld ist knapp, aber längst nicht so knapp, wie es die Krankenkassen gebetsmühlenartig behaupten“, unterstrich Ennenbach. Die in den vergangenen Jahren vom GKV-Schätzerkreis prognostizierten und politisch instrumentalisierten Hiobsbotschaften stellten sich im Nachhinein wiederholt als falsch heraus. „Die finanziellen Rahmenbedingungen waren dann doch immer besser als gedacht, für die Stärkung der ambulanten Versorgung wäre durchaus Geld vorhanden gewesen“, so Ennenbach.

Für 2024 und die Jahre danach müsse die Inflation bei den Praxiskosten daher vollständig ausgeglichen und die kalkulatorische Lohnkomponente für das Personal deutlich erhöht werden. „Damit könnten gezielt Anreize gesetzt werden, um den ärztlichen Nachwuchs für die Niederlassung zu motivieren.“ Noch verlässlicher wären mehrjährig nennenswerte Honoraranhebungen, ähnlich wie bei Tarifabschlüssen. „Die Niedergelassenen hätten damit Kalkulationssicherheit und mehr Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung von Personal jeder Art“, so Ennenbach. Letztendlich lasse sich die ambulante Patientenversorgung allerdings nur dadurch sichern, indem das Budget für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen abgeschafft werde.

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