Pressemitteilung: Selbstverwaltung der KVSH mit neuem Führungsduo
Dr. Thomas Maurer ist neuer Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung (AV) der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH). Neuer stellvertretender AV-Vorsitzender ist Dr. Michael Schroeder.
Dr. Thomas Maurer ist neuer Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung (AV) der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH). Der 66-Jährige Hausarzt aus Leck im Kreis Nordfriesland wurde auf der konstituierenden Sitzung der neuen AV mit 36 von 39 möglichen Stimmen gewählt. Maurer war bisher stellvertretender AV-Vorsitzender und tritt die Nachfolge von Dr. Christian Sellschopp an, der nach zwölf Jahren an der Spitze der Selbstverwaltung nicht mehr für die Abgeordnetenversammlung kandidiert hatte. Neuer stellvertretender AV-Vorsitzender ist Dr. Michael Schroeder. Der 61-Jährige Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie ist in einer Praxis in Kiel niedergelassen. Er bekam 38 Stimmen.
Dr. Maurer ist bereits seit 1996 berufspolitisch aktiv. Neben seinem Engagement in der Selbstverwaltung der KVSH war er von 2009 bis 2022 Landesvorsitzender des Hausärzteverbandes in Schleswig-Holstein. Auch Dr. Schroeder engagiert sich seit vielen Jahren berufspolitisch. Bei der KVSH hatte er zuletzt den Vorsitz des HVM-Ausschusses inne. Zudem ist Schroeder Regionalvorsitzender des gastroenterologischen Berufsverbandes in Schleswig-Holstein (bng).
Maurer und Schroeder wollen sich dafür einsetzen, den ehrenamtlichen Einfluss auf die ärztliche und psychotherapeutische Selbstverwaltung zu erhalten. Die AV werde im Dialog mit dem Vorstand den gesundheitspolitischen Kurs aktiv mitbestimmen. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig es sei, wenn die Selbstverwaltung gestaltend in Versorgungsprozesse eingebunden sei. Zudem wollen sich beide für eine ausreichende Honorierung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen einsetzen.
Die Abgeordnetenversammlung ist das Parlament der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein. Sie ist das zentrale Selbstverwaltungsorgan der KVSH und bestimmt ihren politischen Kurs grundlegend mit. In allen wichtigen Fragen der ambulanten medizinischen Versorgung kommt es auf das Votum der AV an. Sie hat das letzte Wort, wenn es z.B. um den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) oder den KVSH-Verwaltungshaushalt geht und beschließt wichtige Rechtsgrundlagen wie die Notdienstsatzung, den Strukturfonds oder das Statut. Zudem wählt die AV die personelle Spitze der KVSH, sowohl den ehrenamtlichen Vorsitzenden der Abgeordnetenversammlung als auch den hauptamtlichen Vorstand. Dieser wird im Februar 2024 neu gewählt.
Hinweis an die Redaktionen
Nutzen Sie für Ihre Berichterstattung gern das beigefügte Foto von Dr. Thomas Maurer (li.) und Dr. Michael Schroeder (re.), Foto: KVSH