Hygiene
Begehung durch Behörden und die Anforderung an die (manuelle) Aufbereitung von Medizinprodukten
Arztpraxen sehen sich zunehmend regelmäßigen Inspektionen und Überwachungen durch externe Institutionen ausgesetzt. Im Rahmen solcher stichprobenartigen Kontrollen prüfen Behörden wie das Landesamt für Soziale Dienste (LAsD), die zuständigen Gesundheitsämter, die Gewerbeaufsicht, das Amt für Arbeitsschutz sowie die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW) das Hygienemanagement und insbesondere die ordnungsgemäße Aufbereitung von Medizinprodukten.
Die sachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten stellt eine zentrale Säule des Hygienemanagements dar und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Die Anforderungen sind in Deutschland durch das Medizinproduktegesetz (MPG), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die entsprechenden Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) klar definiert. Insbesondere mit der Aktualisierung der Empfehlung der Anforderungen an die Aufbereitung thermolabiler Endoskope aus diesem Jahr ergeben sich zum Teil relevante Änderungen für aufbereitende Praxen.
Die Veranstaltung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Laborverbund Dr. Kramer & Kollegen (LaDR) und hat das Ziel, Ihnen Neuerungen und relevante Themen in Bezug auf die Begehungen und Inspektionen sowie Aufbereitung näherzubringen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Veranstaltungsanmeldung
Stefanie Mertens
04551 883 204