TI-Finanzierung

Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine durch das BMG festgelegte, monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur zu finanzieren.

Der Nachweis über die vollständige Anbindung und das Vorhandensein der Anwendungen, Komponenten und Dienste erfolgt quartalsweise über die Abrechnungsdatei. Bitte beachten Sie daher, dass Ihr Konnektor bei der Erstellung Ihrer Abrechnungsdatei eingeschaltet ist. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Soft- und Hardwarebetreuer auf.

Die Höhe der TI-Pauschale ist abhängig vom Zeitpunkt der Erstausstattung und vom Zeitpunkt des Konnektorentausches. Bei Fehlen von Anwendungen und Komponenten wird die Pauschale gekürzt. Die Pauschalen werden monatlich berechnet und quartalsweise mit dem Honorar ausgezahlt.

Voraussetzungen für den Anspruch auf die Pauschale

Notwendige Anwendungen

Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung der Nachweis durch die Praxis, dass sie die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt.

  • seit dem 1. Juli 2023 Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)*
  • seit dem 1. Juli 2023 elektronische Patientenakte (ePA)
  • seit dem 1. Juli 2023 Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • seit dem 1. Oktober 2023 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)*
  • ab dem 1. März 2024 elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)*

Für die mit * gekennzeichneten Anwendungen kann die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Ausnahmen für Fachgruppen festlegen, die bestimmte Anwendungen im Regelfall nicht nuzten können.

Notwendige Komponenten und Dienste

Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung außerdem die Ausstattung mit den folgenden Komponenten und Diensten, die seit dem 1. Juli 2023 vorgehalten werden müssen:

  • Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors
  • eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung
  • SMC-B (Praxisausweis) oder SM-B oder eID für Vertragsarztarztpraxen mit gematik-Zulassung

Kürzung der Pauschalen

Fehlt der Nachweis für eine der Anwendungen oder Dienste wird die monatliche TI-Pauschale um jeweils 50 Prozent reduziert. Fehlen mehrere Anwendungen, wird keine TI-Pauschale gezahlt. 

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Kathrin Friester

Timo Wilm

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